Aktuelle Hilfen und Informationen zu Covid19 (Coronavirus)

Covid19

Aktuelle Hilfen und Informationen

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Kanzleistandorte

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

inzwischen sind immer mehr Institutionen und Behörden bereits geschlossen bzw. müssen strenge Sicherheitsmaßnahmen einhalten, um Mitarbeiter und Besucher zu schützen.

Wir als BURGGRAF Steuerberatungsgesellschaft wollen die von Ihnen gewohnte Erreichbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sicherstellen.

Erreichbarkeit

Ihre Ansprechpartner sind weiterhin per E-Mail erreichbar.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, wurde den MitarbeiterInnen die Möglichkeit eines Homeoffice-Arbeitsplatzes angeboten. Daher ist eine telefonische Erreichbarkeit nur für die MitarbeiterInnnen gegeben, die an den jeweiligen Standorten die Notbesetzung gewährleisten.

Öffnungszeiten der Standorte

Die Kanzleistandorte, Fürstenfeldbruck und Augsburg sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Unterlagen können daher noch entgegengenommen werden.

Auch der Standort Erfurt bleibt geöffnet wie gewohnt.

Wir empfehlen bei der Einreichung von Belegen und Unterlagen digitale Wege, insbesondere DATEV Unternehmen online, zu nutzen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern bei der Einrichtung.

Sollte Ihnen keine Möglichkeit zur Digitalisierung zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen bis auf Weiteres auf dem Postweg zur Verfügung zu stellen. Herzlichen Dank!

Persönliche Termine innerhalb- und außerhalb der Kanzlei finden vorerst nicht statt.Stattdessen führen wir die Termine telefonisch mit Onlinepräsentation der Unterlagen durch.

Wir sind für Sie da, sprechen Sie uns bei Fragen und Unsicherheiten an.

Mandanteninformation zu Kurzarbeit, Soforthilfeprogrammen und virutellen Terminen

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

das Coronavirus hält die Wirtschaft und unsere Gesellschaft in Atem. Unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, hat verlautbaren lassen, dass wir Bundesbürger nach Möglichkeit die Öffentlichkeit meiden und auf Sozialkontakte verzichten sollen, wo und wann immer das möglich ist.

Als Ihre Steuer- und Unternehmensberater, nehmen wir die aktuelle Situation sehr ernst.Wir kümmern uns bereits um die aktuellen und geänderten Möglichkeiten Kurzarbeitergeld oder öffentliche Fördermittel für Sie als unsere Mandanten zu beantragen.

Sofern Sie bereits selbst tätig werden möchten, finden Sie das Berechnungsschema zum Kurzarbeitergeld hier.

Gleichzeitig möchten wir Ihnen auch anbieten, künftig vermehrt virtuelle Termine mit uns zu vereinbaren. Wir haben dazu auf unserer Homepage das DATEV-Fernbetreuungsmodul installieren lassen. Über dieses Hilfsmittel können Sie als Mandant sich mit uns als Ihre Berater online vernetzen. Wir können online Ihre Steuererklärung, Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder sogar Ihre Bilanzen besprechen.

Vereinbaren Sie dazu einfach einen Telefontermin mit unseren Sekretariaten. Alles was Sie dazu benötigen ist ein internetfähiger Windows-PC / Laptop / Pad und ein Telefon. Wir schalten Sie mit der Fernbetreuung auf unsere Systeme im Rechenzentrum der DATEV in Nürnberg und führen Sie durch Ihre Daten und Auswertungen bei uns.

Sie sparen sich dadurch (Fahr-)Zeit und wir können gemeinsam den Empfehlungen der Gesundheitsexperten und unserer Bundeskanzlerin Folge leisten.
Gemeinsam werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen meistern.

Soforthilfeprogramme

Bayern:

Hier finden Sie den Link zum elektronischen Antrag auf Soforthilfe des Freistaates Bayern. Weitere Ausfüllhinweise und Voraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link

Baden-Württemberg:

Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt das Wirtschaftsministerium gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Eine Antragstellung ist ab Mittwoch, 25.03.2020 möglich. Die nötigen Formulare stellen wir Ihnen hier ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.

Sachsen:

Hier finden Sie den Antrag auf Soforthilfe des Freistaates Sachsen, hier die dazugehörige De-minimis-Erklärung, hier die notwendige Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten sowie hier das Unterschriftenblatt.

Weitere Ausfüllhinweise und Voraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link.

Thüringen:

Hier finden Sie den Antrag auf Soforthilfe in Thüringen, hier die dazugehörige De-minimis-Erklärung, hier das Hinweisblatt sowie hier die Klassifikation der Wirtschaftszweige. Weitere Ausfüllhinweise und Voraussetzungen erhalten Sie unter folgendem Link.

Seitens der Thüringer Aufbaubank wird ein „Corona Spezial“-Konsolidierungsfonds aufgelegt. Die detaillierten Informationen und Antragsbedingungen finden Sie unter folgendem Link.

Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen der Anträge und Beibringen von notwendigen Unterlagen. Bitte kommen Sie jederzeit auf uns zu!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: